{"id":872,"date":"2021-11-03T10:48:16","date_gmt":"2021-11-03T09:48:16","guid":{"rendered":"https:\/\/kirschner-und-sohn-2021-09-03.aw003.de\/?page_id=872"},"modified":"2022-06-23T11:33:44","modified_gmt":"2022-06-23T09:33:44","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/frequent-gebr-hartkopf.aweos.dev\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.10.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.10.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.10.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.10.4&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<h1>AGB<\/h1>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltung der Bedingungen<\/strong><br \/>\n1.  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbest\u00e4tigungen des K\u00e4ufers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.<br \/>\n2. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verk\u00e4ufer sie schriftlich best\u00e4tigt.<br \/>\n<strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsschlu\u00df<\/strong><br \/>\n1. Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerkl\u00e4rungen und s\u00e4mtliche Bestellungen bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden. Unterbleibt die schriftliche Best\u00e4tigung und wird der Auftrag seitens des Verk\u00e4ufers dennoch ausgef\u00fchrt, so gilt er als zu diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen als zustandegekommen, sobald der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat.<br \/>\n2. Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte, Eigenschaften oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<br \/>\n<strong>\u00a7 3  Preise<\/strong><br \/>\n1. Soweit nicht anders angegeben, h\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Ma\u00dfgebend sind die in der Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers genannten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.<br \/>\n2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei ab Werk bzw. Lager des Verk\u00e4ufers in Solingen. Verpackung wird besonders in Rechnung gestellt und, soweit wiederverwendbar, nach R\u00fcckgabe durch den K\u00e4ufer gutgeschrieben.<br \/>\n3. Erfolgt die Auftragsdurchf\u00fchrung ohne schriftliches Angebot und ohne schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers oder widersprechen sich die Daten des Angebots mit denen der Auftragsbest\u00e4tigung, so gelten die am Tage der Lieferung ma\u00dfgeblichen Listenpreise des Verk\u00e4ufers.<br \/>\n<strong>\u00a7 4 Liefer- und Leistungszeit, Teilleistungen<\/strong><br \/>\n1. Die vom Verk\u00e4ufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<br \/>\n2. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verk\u00e4ufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren auch nachtr\u00e4glich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel,  Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verk\u00e4ufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verk\u00e4ufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verk\u00e4ufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n3. Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n4. Sofern der Verk\u00e4ufer die Nichteinhaltung verbindlich<br \/>\n<strong>\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverz\u00f6gerung<\/strong><br \/>\n1. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verk\u00e4ufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verk\u00e4ufers unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<br \/>\n2. Auch wenn der Verk\u00e4ufer \u2013 auch ohne besondere Vereinbarung \u2013 den Transport selbst ausf\u00fchrt, geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Verk\u00e4ufers verlassen hat. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung w\u00e4hrend des Transportes nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, und zwar ausschlie\u00dflich auf Ersatzlieferung oder Ersatz des Warenwertes nach seiner Wahl.<br \/>\n3. Zum Abschlu\u00df einer Transportversicherung ist der Verk\u00e4ufer nur verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer dies ausdr\u00fccklich vor Vertragsabschlu\u00df verlangt und die Kosten \u00fcbernimmt.<br \/>\n4. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, so wird der gesamte Kaufpreis f\u00e4llig, ohne dass sich der K\u00e4ufer darauf berufen kann, da\u00df er zur Zahlung nur Zug um Zug oder nach Empfang der Gegenleistung verpflichtet sei.<br \/>\n<strong>\u00a7 6 Mengendifferenzen, M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n1. Der Auftrag gilt seitens des Verk\u00e4ufers auch dann als erf\u00fcllt, wenn die tats\u00e4chlich gelieferte Warenmenge um nicht mehr als 10% von der in der Auftragsbest\u00e4tigung bezeichneten Menge abweicht. Es obliegt dem K\u00e4ufer, Mindermengen sp\u00e4testens binnen einer Frist von 5 Arbeitstagen seit Anlieferung schriftlich beim Verk\u00e4ufer eingehend zu r\u00fcgen. Nach Ablauf dieser Frist ist der K\u00e4ufer mit der R\u00fcge von Mindermengen ausgeschlossen.<br \/>\n2. Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, da\u00df die Produkte frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln sind. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.<br \/>\n3. M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der K\u00e4ufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, gleich ob in seinem Betrieb oder bei einem als Lieferadresse bezeichneten Dritten, beim Verk\u00e4ufer eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche M\u00e4ngel handelt.<br \/>\n4. Soweit Fabrikations- und Materialm\u00e4ngel erst bei der Weiterverarbeitung der Ware festgestellt werden k\u00f6nnen, hat der K\u00e4ufer den Verarbeitungsvorgang zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt abzubrechen, die M\u00e4ngel binnen k\u00fcrzester Frist gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu r\u00fcgen und die mangelhafte Ware zu Pr\u00fcfung durch den Verk\u00e4ufer kostenlos aufzubewahren. R\u00fcgen nicht erkennbarer M\u00e4ngel sind ausgeschlossen, wenn seit der Anlieferung der Ware mehr als 1 Monat vergangen ist.<br \/>\n5. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, als mangelhaft anerkannte Ware zur\u00fcckzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern, wobei es dem Verk\u00e4ufer freigestellt ist, nachzubessern oder die Ware neu herzustellen. Die Ersatzlieferung hat binnen einer Frist von 2 Monaten zu erfolgen.Statt dessen kann der Verk\u00e4ufer verlangen, da\u00df der K\u00e4ufer die gelieferte Ware beh\u00e4lt und der Kaufpreis angemessen gemindert wird. Dies gilt nicht, wenn der K\u00e4ufer beweist, da\u00df er die mangelhafte Ware in seinem Gesch\u00e4ftsbetrieb nicht verwenden kann.<br \/>\n6. Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen.Eine R\u00fccksendung der beanstandeten Ware ist nur im Einverst\u00e4ndnis mit dem Verk\u00e4ufer zul\u00e4ssig. Die Frachtkosten sind vom K\u00e4ufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge statt.<br \/>\n7. Ist der Verk\u00e4ufer binnen angemessener Frist nicht in der Lage, eine Ersatzlieferung auszuf\u00fchren, oder erkl\u00e4rt er sich nicht dazu, ob er Minderung verlange, so kann der K\u00e4ufer R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags verlangen, jedoch nur, hinsichtlich der Teillieferung, die die von der mangelhaften Ware betroffen ist, es sei denn, er beweist, da\u00df er die \u00fcbrige Ware in seinem Betrieb nicht verwenden kann. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind nicht abtretbar.<br \/>\n8. Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Produkte und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Eigenschaftszusicherungen, die den K\u00e4ufer gegen das Risiko von M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den absichern sollen.<br \/>\n<strong>\u00a7 7 Werkzeuge<\/strong><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer bleibt Eigent\u00fcmer aller von ihm zur Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen hergestellten Werkzeuge, und zwar auch dann, wenn der Liefervertrag vorsieht, da\u00df der K\u00e4ufer die Herstellungskosten ganz oder teilweise zu tragen hat, oder wenn die Herstellung aufgrund von Mustern, Zeichnungen und Weisungen des K\u00e4ufers erfolgt.<br \/>\n<strong>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, die dem Verk\u00e4ufer aus jedem Rechtsgrund gegen den K\u00e4ufer jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden dem Verk\u00e4ufer die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<br \/>\n2. Die Ware bleibt Eigentum des Verk\u00e4ufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verk\u00e4ufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, da\u00df das (Mit-)Eigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache wertanteilm\u00e4\u00dfig (Rechnungswerte der urspr\u00fcnglich unverbundenen Sache) auf den Verk\u00e4ufer \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verk\u00e4ufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verk\u00e4ufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.<br \/>\n3. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt ihn widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen f\u00fcr dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann vom Verk\u00e4ufer nur wiederrufen werden, wenn zu besorgen ist, da\u00df der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Der K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigt den Verk\u00e4ufer unwiderruflich, die hierdurch erfolgten Forderungsabtretungen gegen\u00fcber dem Drittschuldner anzuzeigen.<br \/>\n4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und diesen unverz\u00fcglich benachrichtigen.<br \/>\n5. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Verk\u00e4ufer liegt \u2013 soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet \u2013 kein R\u00fccktritt vom Vertrage.<br \/>\n<strong>\u00a7 9 Zahlung<\/strong><br \/>\n1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verk\u00e4ufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, ein Skonto von 2% des Rechnungswertes (ohne Kosten f\u00fcr Verpackung, Versicherung und Transport) in Abzug zu bringen, wenn die Zahlung binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum beim Verk\u00e4ufer eingeht und, im Falle der Scheckzahlung, vorbehaltlos gutgeschrieben wird.Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des K\u00e4ufers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.<br \/>\n2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verk\u00e4ufer \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wird.<br \/>\n3. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Verzug, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt f\u00fcr offene Kontokorrentkredite  zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.<br \/>\n4. Wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einl\u00f6st oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verk\u00e4ufer andere Umst\u00e4nde bekannt sind, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers in Frage stellen, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verk\u00e4ufer ist in diesem Falle au\u00dferdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.<br \/>\n5. Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden oder unstreitig sind.<br \/>\n<strong>\u00a7 10 Abrufauftr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nSoll die Ausf\u00fchrung eines Auftrages durch Teillieferungen auf Abruf durch den K\u00e4ufer erfolgen, so hat der K\u00e4ufer, soweit eine bestimmte Frist nicht vereinbart ist, den Abruf innerhalb angemessener Frist vor der Lieferung schriftlich zu erkl\u00e4ren. Aufgrund m\u00fcndlichen Abrufes kann der Verk\u00e4ufer nicht in Verzug geraten.<br \/>\n<strong>\u00a7 11 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verk\u00e4ufer als auch gegen dessen Erf\u00fcllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.<br \/>\n<strong>\u00a7 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/strong><br \/>\n1.  F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschlu\u00df des einheitlichen Gesetzes \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes \u00fcber den Abschlu\u00df von Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen.<br \/>\n2. Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ist Solingen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.<br \/>\n3. Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB \u00a7 1 Geltung der Bedingungen 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbest\u00e4tigungen des K\u00e4ufers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. 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Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbest\u00e4tigungen des K\u00e4ufers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.\r\n2. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verk\u00e4ufer sie schriftlich best\u00e4tigt.\r\n<strong>\u00a7 2 Angebot und Vertragsschlu\u00df<\/strong>\r\n1. Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerkl\u00e4rungen und s\u00e4mtliche Bestellungen bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden. Unterbleibt die schriftliche Best\u00e4tigung und wird der Auftrag seitens des Verk\u00e4ufers dennoch ausgef\u00fchrt, so gilt er als zu diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen als zustandegekommen, sobald der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer die Versandbereitschaft der Ware angezeigt hat.\r\n2. Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte, Eigenschaften oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.\r\n<strong>\u00a7 3  Preise<\/strong>\r\n1. Soweit nicht anders angegeben, h\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Ma\u00dfgebend sind die in der Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers genannten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.\r\n2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei ab Werk bzw. Lager des Verk\u00e4ufers in Solingen. Verpackung wird besonders in Rechnung gestellt und, soweit wiederverwendbar, nach R\u00fcckgabe durch den K\u00e4ufer gutgeschrieben.\r\n3. Erfolgt die Auftragsdurchf\u00fchrung ohne schriftliches Angebot und ohne schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers oder widersprechen sich die Daten des Angebots mit denen der Auftragsbest\u00e4tigung, so gelten die am Tage der Lieferung ma\u00dfgeblichen Listenpreise des Verk\u00e4ufers.\r\n<strong>\u00a7 4 Liefer- und Leistungszeit, Teilleistungen<\/strong>\r\n1. Die vom Verk\u00e4ufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.\r\n2. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verk\u00e4ufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren auch nachtr\u00e4glich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsst\u00f6rungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel,  Mangel an Transportmitteln, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verk\u00e4ufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verk\u00e4ufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verk\u00e4ufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.\r\n3. Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.\r\n4. Sofern der Verk\u00e4ufer die Nichteinhaltung verbindlich\r\n<strong>\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverz\u00f6gerung<\/strong>\r\n1. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verk\u00e4ufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verk\u00e4ufers unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.\r\n2. Auch wenn der Verk\u00e4ufer \u2013 auch ohne besondere Vereinbarung \u2013 den Transport selbst ausf\u00fchrt, geht die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn die Ware das Werk bzw. Lager des Verk\u00e4ufers verlassen hat. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung w\u00e4hrend des Transportes nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, und zwar ausschlie\u00dflich auf Ersatzlieferung oder Ersatz des Warenwertes nach seiner Wahl.\r\n3. Zum Abschlu\u00df einer Transportversicherung ist der Verk\u00e4ufer nur verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer dies ausdr\u00fccklich vor Vertragsabschlu\u00df verlangt und die Kosten \u00fcbernimmt.\r\n4. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, so wird der gesamte Kaufpreis f\u00e4llig, ohne dass sich der K\u00e4ufer darauf berufen kann, da\u00df er zur Zahlung nur Zug um Zug oder nach Empfang der Gegenleistung verpflichtet sei.\r\n<strong>\u00a7 6 Mengendifferenzen, M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung<\/strong>\r\n1. Der Auftrag gilt seitens des Verk\u00e4ufers auch dann als erf\u00fcllt, wenn die tats\u00e4chlich gelieferte Warenmenge um nicht mehr als 10% von der in der Auftragsbest\u00e4tigung bezeichneten Menge abweicht. Es obliegt dem K\u00e4ufer, Mindermengen sp\u00e4testens binnen einer Frist von 5 Arbeitstagen seit Anlieferung schriftlich beim Verk\u00e4ufer eingehend zu r\u00fcgen. Nach Ablauf dieser Frist ist der K\u00e4ufer mit der R\u00fcge von Mindermengen ausgeschlossen.\r\n2. Der Verk\u00e4ufer gew\u00e4hrleistet, da\u00df die Produkte frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln sind. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate. Sie beginnt mit dem Lieferdatum.\r\n3. M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der K\u00e4ufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, gleich ob in seinem Betrieb oder bei einem als Lieferadresse bezeichneten Dritten, beim Verk\u00e4ufer eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche M\u00e4ngel handelt.\r\n4. Soweit Fabrikations- und Materialm\u00e4ngel erst bei der Weiterverarbeitung der Ware festgestellt werden k\u00f6nnen, hat der K\u00e4ufer den Verarbeitungsvorgang zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt abzubrechen, die M\u00e4ngel binnen k\u00fcrzester Frist gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu r\u00fcgen und die mangelhafte Ware zu Pr\u00fcfung durch den Verk\u00e4ufer kostenlos aufzubewahren. R\u00fcgen nicht erkennbarer M\u00e4ngel sind ausgeschlossen, wenn seit der Anlieferung der Ware mehr als 1 Monat vergangen ist. \r\n5. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, als mangelhaft anerkannte Ware zur\u00fcckzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern, wobei es dem Verk\u00e4ufer freigestellt ist, nachzubessern oder die Ware neu herzustellen. Die Ersatzlieferung hat binnen einer Frist von 2 Monaten zu erfolgen.Statt dessen kann der Verk\u00e4ufer verlangen, da\u00df der K\u00e4ufer die gelieferte Ware beh\u00e4lt und der Kaufpreis angemessen gemindert wird. Dies gilt nicht, wenn der K\u00e4ufer beweist, da\u00df er die mangelhafte Ware in seinem Gesch\u00e4ftsbetrieb nicht verwenden kann.\r\n6. Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind ausgeschlossen.Eine R\u00fccksendung der beanstandeten Ware ist nur im Einverst\u00e4ndnis mit dem Verk\u00e4ufer zul\u00e4ssig. Die Frachtkosten sind vom K\u00e4ufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge statt.\r\n7. Ist der Verk\u00e4ufer binnen angemessener Frist nicht in der Lage, eine Ersatzlieferung auszuf\u00fchren, oder erkl\u00e4rt er sich nicht dazu, ob er Minderung verlange, so kann der K\u00e4ufer R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags verlangen, jedoch nur, hinsichtlich der Teillieferung, die die von der mangelhaften Ware betroffen ist, es sei denn, er beweist, da\u00df er die \u00fcbrige Ware in seinem Betrieb nicht verwenden kann. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind nicht abtretbar.\r\n8. Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Produkte und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Eigenschaftszusicherungen, die den K\u00e4ufer gegen das Risiko von M\u00e4ngelfolgesch\u00e4den absichern sollen.\r\n<strong>\u00a7 7 Werkzeuge<\/strong>\r\nDer Verk\u00e4ufer bleibt Eigent\u00fcmer aller von ihm zur Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen hergestellten Werkzeuge, und zwar auch dann, wenn der Liefervertrag vorsieht, da\u00df der K\u00e4ufer die Herstellungskosten ganz oder teilweise zu tragen hat, oder wenn die Herstellung aufgrund von Mustern, Zeichnungen und Weisungen des K\u00e4ufers erfolgt.\r\n<strong>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt<\/strong>\r\n1. Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, die dem Verk\u00e4ufer aus jedem Rechtsgrund gegen den K\u00e4ufer jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden dem Verk\u00e4ufer die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% \u00fcbersteigt.\r\n2. Die Ware bleibt Eigentum des Verk\u00e4ufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f\u00fcr ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verk\u00e4ufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, da\u00df das (Mit-)Eigentum des K\u00e4ufers an der einheitlichen Sache wertanteilm\u00e4\u00dfig (Rechnungswerte der urspr\u00fcnglich unverbundenen Sache) auf den Verk\u00e4ufer \u00fcbergeht. Der K\u00e4ufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verk\u00e4ufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verk\u00e4ufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.\r\n3. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt ihn widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen f\u00fcr dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann vom Verk\u00e4ufer nur wiederrufen werden, wenn zu besorgen ist, da\u00df der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Der K\u00e4ufer bevollm\u00e4chtigt den Verk\u00e4ufer unwiderruflich, die hierdurch erfolgten Forderungsabtretungen gegen\u00fcber dem Drittschuldner anzuzeigen.\r\n4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf das Eigentum des Verk\u00e4ufers hinweisen und diesen unverz\u00fcglich benachrichtigen.\r\n5. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch den Verk\u00e4ufer liegt \u2013 soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet \u2013 kein R\u00fccktritt vom Vertrage.\r\n<strong>\u00a7 9 Zahlung<\/strong>\r\n1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verk\u00e4ufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, ein Skonto von 2% des Rechnungswertes (ohne Kosten f\u00fcr Verpackung, Versicherung und Transport) in Abzug zu bringen, wenn die Zahlung binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum beim Verk\u00e4ufer eingeht und, im Falle der Scheckzahlung, vorbehaltlos gutgeschrieben wird.Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des K\u00e4ufers Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.\r\n2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verk\u00e4ufer \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingel\u00f6st wird.\r\n3. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Verzug, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt f\u00fcr offene Kontokorrentkredite  zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.\r\n4. Wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einl\u00f6st oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verk\u00e4ufer andere Umst\u00e4nde bekannt sind, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers in Frage stellen, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die gesamte Restschuld f\u00e4llig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verk\u00e4ufer ist in diesem Falle au\u00dferdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.\r\n5. Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung oder Minderung, auch wenn M\u00e4ngelr\u00fcgen oder Gegenanspr\u00fcche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden oder unstreitig sind.\r\n<strong>\u00a7 10 Abrufauftr\u00e4ge<\/strong>\r\nSoll die Ausf\u00fchrung eines Auftrages durch Teillieferungen auf Abruf durch den K\u00e4ufer erfolgen, so hat der K\u00e4ufer, soweit eine bestimmte Frist nicht vereinbart ist, den Abruf innerhalb angemessener Frist vor der Lieferung schriftlich zu erkl\u00e4ren. Aufgrund m\u00fcndlichen Abrufes kann der Verk\u00e4ufer nicht in Verzug geraten.\r\n<strong>\u00a7 11 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong>\r\nSchadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verk\u00e4ufer als auch gegen dessen Erf\u00fcllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.\r\n<strong>\u00a7 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/strong>\r\n1.  F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschlu\u00df des einheitlichen Gesetzes \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes \u00fcber den Abschlu\u00df von Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen.\r\n2. Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ist Solingen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.\r\n3. Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]","_et_gb_content_width":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-872","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.1.1 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGB - Gebr. Hartkopf<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Here you will find our detailed terms and conditions. Feel free to contact us if you have any questions. 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